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| Der Preis für unseren Strom, den wir in der Regel monatlich pauschal bezahlen, errechnet sich üblicherweise aus der Anzahl der Kilowattstunden, die wir insgesamt jährlich verbrauchen, einem spezifischen Arbeitspreis und oft noch einem monatlichen oder jährlichen Bereitstellungspreis. Wieviel genau eine Kilowattstunde kostet, ist uns in der Regel gar nicht so transparent, das muß man sich im Prinzip selbst errechnen, indem man einfach den jährlich gezahlten Preis durch die Anzahl der verbrauchten Stromeinheiten (Kilowattstunden) dividiert. |
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Die einzelnen Komponenten, die den Strompreis im Durchschnitt bestimmen, können für 2007 aus der Abbildung entnommen werden.
Übrigens hatte in 2007 der regenerativ erzeugte Strom einen Anteil von erfreulicherweise bereits 14%. Wenn man als Gesamterzeugungskosten die Anteile Erzeugung, EEG-Förderung und KWK-Förderung betrachtet, beanspruchen die EEG-Förderungskosten allerdings nur 12,3 %. Auch hier zeigt sich, dass das Argument, Kernenergie mache den Strom billiger, alles andere als schlüssig ist. Denn sonst wäre der Anteil der EEG-Kosten an den Gesamterzeugungskosten ja deutlich höher!
Die genaue Preishöhe einer Kilowattstunde hängt vom Ort und vom Lieferanten sowie auch dem Verbrauch in einem Haushalt (in der Abbildung 4.000 kWh/Jahr) in Deutschland ab. |
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Wohltat für unsere Gemeinden und für uns: Konzessionsabgabe
Diese Abgabe hat ein Stromversorger an diejenige Gemeinde zu zahlen, deren öffentliche Wege benutzt werden, um dort Leitungen zur Versorgung der in der Konzessionsabgabenverordnung sogenannten Letztverbraucher zu verlegen. Diese entspricht also einer Benutzungsgebühr, ein eigentlich ganz normaler Vorgang, wenn ein Unternehmen auf den Grundstücken eines anderen |
| Eigentümers etwas vergraben will. Die genaue Höhe dieser Abgabe ist gesetzlich nicht direkt festgelegt. In der Konzessionsabgabenverordnung sind dagegen Höchstbeträge festgeschrieben, die aber in der Regel auch nicht unterschritten werden. Dieses Geld wird direkt an die Gemeinden gezahlt, fließt also in den Etat der Gemeinde, in der jeder von uns lebt (und Strom verbraucht). Und genau genommen ist dieser Kostenblock ein Teil der Transportkosten des Stromes. Übrigens müssen die EVUs für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege bzw. Flächen außerhalb von Gemeindegebieten zwar eine Erlaubnis haben, müssen aber dafür nichts bezahlen. |
Gewünschte Effizienz: Kraft-Wärme-Kopplungs-Belastungsausgleich
In dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 und der Anpassung vom 31.10.2006 wird die Vergütung der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strommengen festgelegt.
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Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet die gleichzeitige und damit umweltfreundliche Erzeugung von Wärme und Strom innerhalb eines einzigen Kraftwerkes und erreicht so Gesamt-Wirkungsgrade bis zu 90% im Vergleich zu fossilen Kraftwerken mit einer reinen Stromerzeugung mit Wirkungsgraden bis vielleicht heute technisch möglichen 45% (Kernkraftwerke haben einen Wirkungsgrad von nur etwa 30% !).
Durch Kraft-Wärme-Kopplung kann der Primärenergieträger (Gas oder Kohle) wesentlich effizienter ausgenutzt werden, als wenn die beiden Endenergiearten Wärme und Strom in separaten Kraft-werken erzeugt würden. Natürlich bedeutet eine effizientere Ausnutzung eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen, was von uns allen gewünscht wird und dringend geboten ist. |
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Trotz der höheren Effizienz kann eine separate Erzeugung in größeren Kraftwerken allerdings kostengünstiger sein, solange die CO2-Emissionen kostenmäßig nicht genügend berücksichtigt werden (müssen).
Daher hat der Gesetzgeber in dem oben zitierten Gesetz die Förderung durch eine festgelegte Vergütung des so erzeugten Stromes definiert. Die Kosten dieser Vergütung werden anteilmäßig auf alle Strombezieher umgelegt, die Abgabe ist also zwar staatlich festgesetzt, bedeutet aber keine staatliche Einnahmequelle. |
Innovation in unsere Zukunft: Erneuerbare Energien-Ausgleich
Dieser Anteil am Strompreis wird ebenfalls staatlich geregelt und fließt ebenfalls nicht in die Staatskasse, sondern in die Tasche eines Energieerzeugers, der mit Hilfe von regenerativen Energien wie Sonne, Wind, Wasser, biogenen Stoffen und Geothermie Strom erzeugt. Das entsprechende Gesetz (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004) war eines der Kernthemen der rotgrünen Regierungskoalition, um den Ausbau erneuerbarer Energie soweit voran zu treiben, dass ein möglichst hoher Anteil an der Energieerzeugung bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit im Wettbewerb erreicht wird.
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Dieses Gesetz ist sehr erfolgreich, wurde in viele andere Länder in ähnlicher Form transferiert und auch nicht von der aktuellen Regierung in Frage gestellt.
Ebenfalls werden wieder den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen Vergütungssätze pro Kilowattstunde garantiert, die vom Netzbetreiber an den Erzeuger zu zahlen sind, in dessen Netz der Erzeuger den Strom einspeist. Ein bundesweiter Ausgleich sorgt dafür, dass alle Verbraucher gleichmäßig belastet werden.
In 2007 ist das Gesetz revidiert worden, so dass ab 2009 neue Förderungsentgelte gelten. |
Gesteuerter Verbrauch: Energiesteuer
Ein weiterer wichtiger Baustein der rotgrünen Koalition war der Einstieg in die ökologische Steuerreform 1999, die zwei wesentliche Ziele verfolgte: Verbilligung (steuerliche Entlastung) des Faktors Arbeit und Lenkung der Entwicklung bzw. des Konsums in Richtung energieeffizienterer Technologien und Produkte. Dies geschah durch die Einführung einer expliziten Verbrauchssteuer auf Energieprodukte wie Benzin, Heizöl, Gas, aber auch den Strom.
Für letzteren wurde ein explizites Gesetz formuliert (Stromsteuergesetz StromStG), wo der Steuertarif in der letzten gültigen Fassung vom 15.7.2006 auf 20,50 Euro pro Megawattstunde festgelegt worden ist. Dies sind pro Kilowattstunde: 2,05 Cent/kWh und damit etwa 10% am spezifischen Strompreis. |
Finanzierung des Staates: Umsatzsteuer
Der Strom ist, wie alles in Deutschland, mit der Umsatzsteuer beaufschlagt. Diese nennen wir üblicherweise Mehrwertsteuer, wenn sie uns Endverbraucher trifft. |
Die Grundenergiekosten: Energieerzeugung
Natürlich muß der Strompreis die Erzeugungskosten der (nicht regenerativen) Energieerzeugung abdecken (inklusive der gewünschten Gewinnspannen des Energieerzeugers). Diese Kosten setzen sich aus der Investition in die Kraftwerke und deren Abschreibung, den Kosten für die Primärenergieträger (wie Steinkohle, Braunkohle, Uran, Erdgas, auch Mineralöl) sowie den Betriebskosten der Anlagen zusammen. Etwa ein Drittel des Strompreises adressiert alle Erzeugungskosten. |
Auf der Autobahn zu uns: Netztransport
In Deutschland ist ein umfassendes Transportnetz in verschiedenen Ebenen zur Energieversorgung aufgebaut worden. Diese Investitionen sind abzuschreiben, falls es noch nicht geschehen ist. Außerdem müssen die Netze gewartet und auch erweitert bzw. erneuert werden. Erweiterungen sind vor allem für die geplanten Offshore-Windkraftanlagen in der Nordsee notwendig, damit die dort erzeugten Strommengen auch zu den Verbrauchern in der Mitte und im Süden unseres Landes transportiert werden können. Erneuerung ist darüber hinaus auch ein ganz aktuelles Thema: als im November 2005 im Münsterland eine Reihe von Strommasten aufgrund einer außergewöhnlichen Wetterlage mit Orkanböen und |
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| massiver Vereisung umknickten, wurde deutlich, dass aufgrund der bei der Konstruktion dieser Masten verwendeten Stahlsorten das Risiko für unvorhergesehene Unterbrechungen am steigen ist.Soll also die hohe Versorgungssicherheit in Deutschland beibehalten werden, muß hier vermutlich ein energischer Austausch einer Vielzahl von Strommasten angegangen werden. |
Wir als Kunde: Vertrieb
Die Kosten des Stromvertriebs, also der Lieferanten des Stromes, mit denen jeder von uns einen Versorgungsvertrag für unseren Haushalt abgeschlossen hat, müssen selbstverständlich ebenfalls inklusive der Gewinnspannen getragen werden. |
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Jetzt wird abgerechnet: Messung
Der Stromzähler in jedem Haushalt wird durch den Lieferanten bzw. den Verteilnetzbetreiber zur Verfügung gestellt und ist durch den Verbraucher zu bezahlen. Das ist so ähnlich, wie früher bei der Deutschen Telekom (oder wie sie damals hieß: Post). Das Telefon wurde gestellt und dafür hat man einen kleinen monatlichen Obolus auf der Rechnung gezahlt. Natürlich ist ein Stromzähler etwas anderes als ein Benutzungsgerät. |
| Dieser dient ja zur Erfassung der Verbrauchsmenge, muß geeicht sein und eine gewisse Genauigkeit aufweisen, weil sein Meßergebnis letztlich in bare Münze umgewandelt wird. Eine andere individuelle Verbrauchsmessung wird nicht durchgeführt. |
Zusammengefaßt:
Fangen wir mit dem Staat an - die Steuerbelastung (Umsatzsteuer und Energiesteuer) beträgt etwa ein Viertel des Strompreises, die Erzeugung fast ebenfalls ein Viertel, knapp die Hälfte wird für den Transport und Vertrieb (inklusive der Messung) verwendet. Und der Rest, zusammen 5%, ist der Beitrag von jedem von uns für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung durch die Förderung von erneuerbaren Energien und der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Anteile gehören eigentlich der Erzeugung an. Von monatlich 80 Euro Abschlagszahlung an den Strom-Lieferanten macht das 4 Euro aus. Immerhin ist damit der Anteil an der Gesamtstromproduktion von über 27% gedeckt (14% erneuerbare Energien, etwa 13% KWK-Strom). |
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